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   SG Hannover, 30.10.2013 - S 65 KA 189/12   

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https://dejure.org/2013,50804
SG Hannover, 30.10.2013 - S 65 KA 189/12 (https://dejure.org/2013,50804)
SG Hannover, Entscheidung vom 30.10.2013 - S 65 KA 189/12 (https://dejure.org/2013,50804)
SG Hannover, Entscheidung vom 30. Oktober 2013 - S 65 KA 189/12 (https://dejure.org/2013,50804)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • SG Hannover, 16.08.2013 - S 65 KA 390/12
    Auszug aus SG Hannover, 30.10.2013 - S 65 KA 189/12
    Mit Schriftsatz vom 6. Mai 2013 im Eilverfahren zum Aktenzeichen S 65 KA 390/12 ER haben die Beigeladene zu 1. und Q. Listen mit gemeinsam behandelten Patienten für das Jahr 2011 und das Quartal 1/2012 eingereicht.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichts- und Verwaltungsakten auch zum Parallelverfahren S 65 KA 370/12 sowie zum Eilrechtsschutzverfahren S 65 KA 390/12 ER, insbesondere auf den Inhalt der näher bezeichneten Schriftstücke Bezug genommen.

    Anhand der von der Beigeladenen zu 1. im Eilverfahren S 65 KA 390/12 ER mit Schriftsatz vom 6. Mai 2013 vorgelegten Zahlen ist ersichtlich, dass seit Einstieg von Q. eine erhöhte Anzahl an gemeinsam behandelten Patienten besteht.

  • BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 13/11 R

    Vertragsarzt - Zulassungsverzicht - bestandskräftige Nachbesetzung seines

    Auszug aus SG Hannover, 30.10.2013 - S 65 KA 189/12
    Eine Überprüfung der Voraussetzungen der überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft müsse nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urt. v. 14.12.2011, Az: B 6 KA 13/11 R, Rn. 18) eröffnet werden, da im Nachbesetzungsverfahren selbst eine solche Prüfung gerade wegen der gebotenen Zügigkeit des Verfahrens nicht stattfinden dürfe.

    Bezüglich des Klägers folge der Beklagte uneingeschränkt der Auffassung des Zulassungsausschusses, die durch das Urteil des Bundessozialgerichts vom 14.12.2011, Az: B 6 KA 13/11 R, bestätigt werde.

    Vielmehr hat sich der Beklagte bei seiner Entscheidung über die Praxisnachfolge an den bestehenden Regelungen in § 103 Abs. 4 und 6 SGB V und der hierzu bereits ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG, Urt. v. 14.12.2011, Az: B 6 KA 13/11 R) orientiert.

  • SG Hannover, 30.10.2013 - S 65 KA 370/12
    Auszug aus SG Hannover, 30.10.2013 - S 65 KA 189/12
    Gegen den Beschluss des Beklagten vom 21. März 2012 hat der Kläger am 2. Juli 2012 beim hiesigen Gericht zum Aktenzeichen S 65 KA 370/12 Klage erhoben, die Aufhebung der sofortigen Vollziehung und die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage beantragt.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichts- und Verwaltungsakten auch zum Parallelverfahren S 65 KA 370/12 sowie zum Eilrechtsschutzverfahren S 65 KA 390/12 ER, insbesondere auf den Inhalt der näher bezeichneten Schriftstücke Bezug genommen.

    Zwar geht auch die erkennende Kammer in dem am selben Tag ergangenen Urteil im Parallelverfahren S 65 KA 370/12 von der Möglichkeit einer inzidenten Prüfung der Rechtmäßigkeit der Genehmigung der überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft aus, dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass ggf. in höherer Instanz eine solche Inzidenzprüfungsmöglichkeit abgelehnt wird.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 7 KA 70/11

    Vertragsärztliche Versorgung - Auswahlkriterien - Nachbesetzung -

    Auszug aus SG Hannover, 30.10.2013 - S 65 KA 189/12
    Nach Ansicht des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Urt. v. 12.9.2012, Az: L 7 KA 70/11, Rn. 121, zit. nach juris) ist die Wahl einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft lediglich zum Zwecke der Sicherung des faktischen Veto-Rechts der verbleibenden Partner der Berufsausübungsgemeinschaft, um hierdurch z.B. die Chancen auf einen möglichst hohen Verkaufserlös zu maximieren, rechtlich unzulässig.

    Das Bundessozialgericht hat die Frage, ob und ggf. unter welchen Umständen eine Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft zwecks Beeinflussung eines Praxisnachfolgeverfahrens nach § 103 SGB V rechtsmissbräuchlich sein kann, wie sie in der Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Urt. v. 12.9.2012, Az: L 7 KA 70/11, Rn. 121, zit. nach juris) aufgeworfen wurde, bislang nicht entschieden.

  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

    Auszug aus SG Hannover, 30.10.2013 - S 65 KA 189/12
    Das Bundessozialgericht (Urt. v. 23.6.2010, Az: B 6 KA 7/09 R, Rn. 54, zit. nach juris) geht von einem Gestaltungsmissbrauch bei Fällen aus, in denen die formal gewählte Rechtsform nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2010 - L 3 KA 75/07

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Nachholung einer rechtmäßigen Entscheidung

    Auszug aus SG Hannover, 30.10.2013 - S 65 KA 189/12
    Das Sozialgericht Hannover (Urt. v. 25.7.2007, Az: S 16 KA 263/04, Rn. 28ff., zit. nach juris) und das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urt. v.10.11.2010, Az: L 3 KA 75/07, Rn. 36, zit. nach juris) hatten als Vorinstanzen sogar ausdrücklich festgestellt, dass die Bildung einer Gemeinschaftspraxis zum Zwecke der Praxisübergabe zumindest dann rechtlich zulässig sei, wenn die Zusammenarbeit mit dem Nachfolger ernstlich gewollt sei.
  • SG Hannover, 25.07.2007 - S 16 KA 263/04

    Vertragsärztliche Versorgung - Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes zur

    Auszug aus SG Hannover, 30.10.2013 - S 65 KA 189/12
    Das Sozialgericht Hannover (Urt. v. 25.7.2007, Az: S 16 KA 263/04, Rn. 28ff., zit. nach juris) und das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urt. v.10.11.2010, Az: L 3 KA 75/07, Rn. 36, zit. nach juris) hatten als Vorinstanzen sogar ausdrücklich festgestellt, dass die Bildung einer Gemeinschaftspraxis zum Zwecke der Praxisübergabe zumindest dann rechtlich zulässig sei, wenn die Zusammenarbeit mit dem Nachfolger ernstlich gewollt sei.
  • SG Hannover, 30.10.2013 - S 65 KA 370/12
    Gegen den am 10. Februar 2012 zur Post gegebenen Beschluss hat der Kläger am 12. März 2012 beim hiesigen Gericht zum Aktenzeichen S 65 KA 189/12 Klage erhoben.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichts- und Verwaltungsakten auch zum Parallelverfahren S 65 KA 189/12 sowie zum Eilrechtsschutzverfahren S 65 KA 390/12 ER, insbesondere auf den Inhalt der näher bezeichneten Schriftstücke Bezug genommen.

  • SG Hannover, 16.08.2013 - S 65 KA 390/12
    Gegen den am 10. Februar 2012 zur Post gegebenen Beschluss hat der Antragsteller am 12. März 2012 beim hiesigen Gericht zum Aktenzeichen S 65 KA 189/12 Klage erhoben.
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